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Die Hilfen
Straffälligkeit ist häufig Ausdruck gravierender psychosozialer Probleme. Die Betroffenen befinden sich in schwierigen Lebenskrisen, die sie aus eigner Kraft kaum oder gar nicht bewältigen können. Die ambulante Straffälligenhilfe des SKM Köln versteht sich dabei als Partner zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Sie richtet ihr Augenmerk nicht nur auf die Schwierigkeiten, sondern auch auf die Ressourcen, um Menschen zu befähigen, aus ihrer Situation heraus zu finden. Straffälligenhilfe ist eine der ältesten satzungsgemäßen Aufgaben des SKM Köln und sieht sich in einer langen Tradition ehren- und hauptamtlichen Engagements.
Kurz-Konzept
Das Angebot richtet sich an Inhaftierte der JVA Köln. Wir wenden uns darüber hinaus an Menschen, die sich ehrenamtlich für Inhaftierte und ihre Angehörigen engagieren wollen. Der Einbezug von ehrenamtlich Mitarbeitenden spiegelt die Problemlagen zurück in die Gesellschaft und kann Brücken zur Reintegration bauen. Erstes Ziel der Hilfen ist die psychosoziale Stabilisierung der Personen. Gemeinsam mit dem Hilfesuchenden wird versucht, die persönlichen Faktoren ebenso wie die Bedingungen des sozialen Umfeldes zu verändern, die zur Delinquenz geführt haben. In angepassten Teilschritten geht es um Vertrauensaufbau, psychische Entlastung, Gewinnung von Durchhaltevermögen und Weckung der Bereitschaft zur Selbstreflexion. Langfristiges Ziel ist es, die Hilfesuchenden in die Lage zu versetzen, ein gesellschaftlich integriertes Leben ohne weitere Straffälligkeit zu führen.
Täterarbeit versteht sich in diesem Sinne auch als ein ganz wesentlicher Teil des Opferschutzes.
Wir sind da für Menschen, die Beratung und Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer aktuellen Lebenssituation wünschen. Das Angebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Betroffenen, ist kostenfrei und unabhängig von ihrer Konfession.
Kern-Angebot
Für Inhaftierte:
psychosoziale Beratung sowie allgemeine Beratung:
- zum Ablauf des Strafverfahrens
- zur Entlassungsvorbereitung
- bei Beziehungsproblemen
- über weiterführende Hilfen und ggf. Vermittlung in andere Fachdienste
Hilfestellung:
- bei sozialen Schwierigkeiten (Schulden, Existenzsicherung)
- bei der Entwicklung von Perspektiven während und nach der Haft
Für Straffällige:
- Hilfestellung bei der Entwicklung von Perspektiven während und nach der Haft
- Beratung über weiterführende Hilfen
- Vermittlung an andere Fachdienste
Spezielle Angebote
- Info-Gruppe für Erstinhaftierte
- Vätergruppe für Inhaftierte
- Bildungs- und Freizeitangebote durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter
- Paargesprächsgruppe für Inhaftierte und Angehörige
- Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
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Wichtige Information für Hilfesuchende,
die gemeinnützige Arbeit ableisten müssen!
Zum 31.12.2024 schließen wir die Fach- und Beratungsstelle „Vermittlung in gemeinnützige Arbeit“.
Das Justizministerium NRW hat die Förderung des Bereichs „Vermittlung in gemeinnützige Arbeit“ ab dem 01.01.2025 gestrichen, so dass wir uns nicht mehr in der Lage sehen, das Angebot der Vermittlung im Rahmen der freien Straffälligenhilfe aufrecht zu erhalten.
Sofern Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf bezüglich der Tilgung Ihrer Geldstrafe bzw. der Ableistung durch gemeinnützige Arbeit haben, wenden Sie sich ab dem 01.01.2025 bitte an den
Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz NRW
Apostelnstraße 13, 50667 Köln
Tel.-Nr. 0221 20238-0
oder direkt an die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte.
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