Begleiteter Umgang

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Begleiteter Umgang (BU)

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Die Einrichtung

Das Ziel des Angebots „Begleiteter Umgang“ (BU) ist es, Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Eltern, die sich nach der Trennung nicht über die Ausübung und Durchführung des Umgangsrechts des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, einigen können, kann das Jugendamt oder das Familiengericht den BU vermitteln. Der BU hilft dem Kind, sein Recht auf Umgang mit beiden Eltern zu realisieren und dem umgangsberechtigten Elternteil bei der Realisierung seines Umgangsrechts mit dem Kind. Nach §1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist.

Der SKM Köln e.V. bietet in vierzehntägigem Rhythmus an Samstagen bis zu neun Familien den BU im Familienzentrum Köln-Vingst an. Im Familienzentrum können drei gut ausgestattete Gruppenräume parallel für den BU genutzt werden. Außerdem verfügt es über einen großzügigen Innenhof mit Spielbereich und Freiflächen. Eltern, die sich nicht begegnen möchten, werden von der/dem BU-Lots:in in der Einrichtung getrennt in verschiedene Räume geführt und anschließend zum BU zusammengebracht.  In jedem Gruppenraum begleitet eine BU-Begleitung die Besuchskontakte eines Elternteils mit seinem Kind bzw. Kindern. Ein BU kann nur stattfinden, wenn das Kind damit einverstanden ist. Die Qualität des Umgangs und die Entwicklungsschritte werden von der BU-Begleitung dokumentiert. Ein BU-Termin umfasst maximal zwei Zeitstunden in vierzehntägigem Rhythmus. Ein BU kann maximal neun Monate in Anspruch genommen werden.

Der BU wird von drei sozialpädagogischen Fachkräften koordiniert. Sie bearbeiten die Fallanfragen vom Jugendamt oder dem Familiengericht, führen die Elterngespräche getrennt mit jedem Elternteil, planen den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und übernehmen die Organisation der Termine. Eine Koordinatorin ist im Durchführungszeitraum für aktuelle Fragen oder sich ergebende Probleme telefonisch für die Mitarbeitenden vor Ort erreichbar.

Die Koordinatorinnen informieren die eingesetzten Mitarbeitenden über die Hintergründe und die besonderen Problemlagen der Familien und geben Hinweise, worauf im BU besonders zu achten ist.

Das Kernangebot des BU besteht

  • aus einem Vorgespräch einzeln mit den Elternteilen, in dem über den BU informiert wird;
  • aus einer schriftlichen Vereinbarung in der die Verabredungen und Modalitäten zum Ablauf des BU festgelegt und von den Eltern unterschrieben werden;
  • aus der Anwesenheit einer BU-Begleitung bei den Umgangsterminen;
  • aus der Abschlussinformation an die Kindeseltern, das Jugendamt und ggfls.  Familiengericht mit fachlichen Einschätzungen und weiteren Empfehlungen.

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