Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Begleiteter Umgang (BU)

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Die Einrichtung

Das Ziel des Angebots „Begleiteter Umgang“ (BU) ist es, Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Eltern, die sich nach der Trennung nicht über die Ausübung und Durchführung des Umgangsrechts des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, einigen können, kann das Jugendamt oder das Familiengericht den BU vermitteln. Der BU hilft dem Kind, sein Recht auf Umgang mit beiden Eltern zu realisieren und dem umgangsberechtigten Elternteil bei der Realisierung seines Umgangsrechts mit dem Kind. Nach §1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist.

Kurz-Konzept

Der SKM Köln bietet wöchentlichen Rhythmus an Samstagen bis zu neun Eltern den BU im Familienzentrum Köln-Vingst an. Im Familienzentrum können drei gut ausgestattete Gruppenräume parallel für den BU genutzt werde. Außerdem verfügt es über einen großzügigen Innenhof mit Spielbereich und Freiflächen. Eltern, die sich nicht begegnen möchten, können getrennte Eingänge -vorne und hinten- nutzen und das Kind im Eingangsbereich einer Erzieherin übergeben. In jedem Gruppenraum begleitet eine Erzieherin die Besuchskontakte eines Elternteils mit seinem Kind. Ein BU kann nur stattfinden, wenn das Kind damit einverstanden ist. Die Qualität des Umgangs und die Entwicklungsschritte werden von der Fachkraft dokumentiert. In der Regel umfasst ein BU-Termin zwei Zeitstunden im wöchentlichen Rhythmus, der maximal neun Monate betragen kann.

Der BU wird von drei sozialpädagogischen Fachkräften koordiniert. Sie bearbeiten die Fallanfragen vom Jugendamt oder dem Familiengericht, führen die Elterngespräche getrennt mit jedem Elternteil und planen den Mitarbeitereinsatz und die Organisation der Termine. Einer ist im Durchführungszeitraum für aktuelle Fragen oder sich ergebende Probleme zumindest telefonisch erreichbar. Die Koordinatoren informieren die eingesetzten Mitarbeiter über die Hintergründe und die besonderen Problemlagen der Eltern und geben Hinweise, worauf im BU besonders zu achten ist.

Kern-Angebot

Das Kernangebot des BU besteht

  • aus einem Vorgespräch mit den Elternteilen einzeln, in dem über den BU informiert wird.
  • es werden Verabredungen zu den vom Jugendamt oder Familiengericht festgelegten Modalitäten Umgangsturnus, Ort, Dauer besprochen und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
  • aus der Anwesenheit einer Fachkraft bei den Umgangsterminen
  • aus dem Abschlussbericht an das Jugendamt oder Familiengericht mit fachlichen Einschätzungen und weiteren Empfehlungen

Aktuelle News


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Spezielles Angebot

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Begleiteter Umgang (BU)

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