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Der Dienst
Der SKM Köln unterstützt im Rahmen der „Rechtlichen Betreuungen“ Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise aus eigenen Kräften zu regeln. Die Betreuung zielt dabei auf eine Verbesserung, Linderung oder Verhinderung der Verschlechterung einer belastenden Situation. Die Hilfe berücksichtigt in ihrer Art und Weise den Wunsch und Willen des Betroffenen. Der SKM Köln ist ein anerkannter Betreuungsverein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Betreuungen und engagieren sich in der Gewinnung, Begleitung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer/innen. Wir beraten und informieren weiterhin zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Kurz-Konzept
Rechtliche Betreuungen
Auf der Grundlage seines Selbstverständnisses und in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag bietet der SKM Köln ein Betreuungsangebot, welches sich an den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Betreuten orientiert. Hierbei sind die Stärkung vorhandener Ressourcen, das Entwicklungspotenzial der Betreuten sowie deren Schutzbedürfnis zentrale Leitlinien unseres Handelns. Wunsch und Wille des Betreuten in der Bewältigung seiner persönlichen Lebenssituation finden in der Erarbeitung von Handlungsalternativen weitgehende Berücksichtigung.
Wichtigste Form der Hilfe ist die Einzelfallhilfe mit persönlichen Kontakten zu den Betreuten und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Unterstützende, stabilisierende Hilfen und die Übernahme von regelungsbedürftigen Angelegenheiten, die vom Betreuten selbst nicht mehr übernommen werden können, stehen dabei im Mittelpunkt. Art und Dauer der Hilfe sind flexibel und niederschwellig und richten sich nach dem bestehenden gesetzlichen Auftrag (§§ 1896 – 1908k BGB).
Gewinnung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer
Als anerkannter Betreuungsverein berät der SKM Köln auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Dazu zählen Familienangehörige ebenso wie Menschen, die bereits ehrenamtlich eine Betreuung übernommen haben. Menschen, die sich sozial engagieren wollen und bereit sind, eine Betreuung zu übernehmen, sind bei uns willkommen und werden diesbezüglich beraten und unterstützt.
Kern-Angebot
Im Rahmen der Betreuung erfährt der Betroffene u. a. Unterstützung in folgenden Aufgabenkreisen
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Behörden
Diese Aufgabenkreise werden durch gerichtlichen Beschluss festgelegt und regelmäßig überprüft.
Betreuungen werden sowohl durch hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch durch ehrenamtlich Engagierte geführt.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden in der Führung ihrer Betreuung kontinuierlich beraten und unterstützt.
Wir beraten zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Neben individueller Beratung führen wir Informationsveranstaltungen zu einzelnen Sachthemen durch und bieten Erfahrungsaustausche mit anderen ehrenamtlich Engagierten an.
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Downloads & Links
Downloads
- Broschüre: Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht, www.bmjv.de
Links
- Broschüre zum Betreuungsrecht in Leichter Sprache
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat eine Broschüre über die Grundlagen des Betreuungsrechts in Leichter Sprache veröffentlicht. Auf der Webseite des BMJ können Sie die Broschüre kostenlos herunterladen oder als Druckexemplar bestellen. Ebenfalls gibt es dort Informationen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache sowie beide Publikationen in „schwerer“ Sprache.
- www.caritas.de/onlineberatung
Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Rechtliche Betreuungen
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Rechtliche Betreuungen (BtG)
Sprechzeiten:
Montag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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