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Arbeit und Beschäftigung
Die Situation
Arbeitslosigkeit und die daraus häufig resultierende fehlende Beschäftigung und Tagesstruktur stellen ein großes Problem für viele im SKM Köln betreuten Menschen dar. Die Aufnahme einer regulären Arbeit kommt in der Regel nicht in Frage, weil notwendige Voraussetzungen wie Ausbildung, Arbeitssozialisation und Arbeitserfahrung kaum vorliegen. Zudem sind die meisten wegen mangelnder Arbeitserfahrung und mangelnden Arbeitstugenden sowie durch Schädigungen während des Lebens in der Wohnungslosen- und Drogenszene kaum in der Lage eine Tätigkeit länger und zuverlässig durchzuführen. Dementsprechend bedarf es einer Form der Beschäftigung und der Vorbereitung auf reguläre Arbeit, die auf die Ressourcen und Bedürfnisse des Personenkreises zugeschnitten ist.
Die Hilfen
Die Beschäftigungshilfe des SKM Köln ist mit den Angeboten der Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe in den Verbund der niedrigschwelligen Hilfen eingebettet und besteht momentan aus dem Beschäftigungsangebot „DE FLO“ und der Beschäftigungshilfe „Kölner Feger“. Beide Angebote werden auf der gesetzlichen Grundlage des SGB XII und des SGB II durchgeführt. Es handelt sich dabei einerseits um die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§67ff. SGB XII), diese stehen für Personen bereit, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Damit verknüpft sind die beschäftigungsbezogenen Leistungen zur Eingliederung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch für Arbeitssuchende in der Grundsicherung (§16ff. SGB II).
Der Einstieg in das Angebot besteht in einer niedrigschwelligen, also anforderungsarmen Heranführung an eine Tätigkeit in Form einer regelmäßigen Beschäftigung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit auch Maßnahmen mit einem höheren Anforderungsprofil durchzuführen. Neben der Arbeitsgelegenheit (AGH) und der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) können in den Beschäftigungshilfen ebenso die Maßnahmen „Arbeit sofort“ und die „Gemeinnützige Arbeit“ (Ableisten von Sozialstunden) durchlaufen werden. Ein interdisziplinäres Team aus Fachkräften der Sozialarbeit für die psychosoziale Betreuung und qualifizierten Fachhandwerkern in den jeweiligen Arbeitsbereichen unterstützt die Teilnehmer allumfassend. Das Angebot beinhaltet neben der direkten Anleitung und Förderung auch die Vorbereitung auf weiterführende Beschäftigungsmöglichkeiten und die Überleitung in diese. Die psychosoziale Betreuung befasst sich zusammen mit dem Teilnehmer mit den sozialen Problemlagen, wie zum Beispiel die Klärung der Wohnsituation oder die Regulierung von Schulden. Ebenso unterstützt die Sozialarbeit zum Beispiel hinsichtlich der gesundheitlichen Situation oder zu Themen wie Familie, soziales Umfeld und Freizeitgestaltung.