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Hilfen für psychisch kranke Menschen
Die Situation
Neben der medizinischen Behandlung in Kliniken und durch Fachärzte, wird die sozialpsychiatrische Versorgung von psychisch kranken Menschen vor allem durch ein wohnort- bzw. gemeindenahes Angebot von ambulanten und komplementären Diensten im Rahmen der Sozialpsychiatrischen Zentren erbracht. Das Sozialpsychiatrische Zentrum Köln-Innenstadt besteht aus den Kooperationspartnern Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln, Caritasverband für die Stadt Köln, Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes und dem SKM Köln. Die Kooperationspartner erfüllen in enger Abstimmung miteinander den Auftrag, psychisch kranke Menschen im Stadtgebiet der Kölner Innenstadt zu beraten, betreuen und zu versorgen. Die unterschiedlichen Hilfsangebote sind aufeinander abgestimmt mit dem Ziel, eine individuelle und passgenaue Unterstützung trägerübergreifend anzubieten. Auf Basis von Gremien auf der Bereichs- wie auf der Stadtebene erfolgt eine abgestimmte Kooperation der beteiligten Träger und eine Weiterentwicklung des Hilfesystems über die „Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Köln“ (PSAG).
Die Hilfen
Das Hilfeangebot des SKM Köln richtet sich an psychisch kranke Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie an Suchtkranke mit erheblicher psychiatrischer Zusatzproblematik und Angehörige von psychisch kranken Menschen. Die Angebote der Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ sollen dazu beitragen eine soziale Teilhabe von psychisch kranken Menschen zu fördern und sicherzustellen, eine Tagesstruktur zu etablieren und der Isolation, Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Ziel der individuellen Betreuung (Betreutes Wohnen) ist es, die Möglichkeiten und Fähigkeiten zum selbstständigen Wohnen zu erhalten und zu entwickeln. Darüber hinaus soll die Integration in das vorhandene Lebensumfeld gesichert und/oder wiederhergestellt werden. Einzelfallbezogene Hilfen zum Erhalt und zur Verbesserung der Wohnfähigkeit und den Teilhabemöglichkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld sind fester Bestandteil des Hilfeangebotes. Es gilt das Bezugsbetreuerprinzip mit einer individuellen Hilfeplanung und Hilfeerbringung anhand der vereinbaren und in der Hilfeplankonferenz definierten Maßnahmen und Ziele.