Um auch weiterhin gut aufgestellt zu sein, hat sich der SKM Köln entschieden, die Trägeranerkennung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zu erlangen. Diese Form von Zertifizierung ist erforderlich, um Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungsförderung nach SGB III anzubieten und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe nach 16h SGB II. Am 26. und 27.06. fand die erfolgreiche Erstzertifizierung statt. Der Geltungsbereich bezieht sich auf die Standorte „DE FLO“, die Offene Tür „Lucky’s Haus“ und die Geschäftsstelle Innenstadt „Haus der sozialen Dienste des SKM Köln“.
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