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Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!

Aktionswoche Schuldnerberatung 2020

21% aller Kinder in Deutschland leben dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen. Besonders betroffen sind Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit mehreren Geschwistern sowie Kinder von erwerbslosen Eltern. Familienarmut ist damit auch Kinderarmut. Kinder müssen unbelastet von den Schuldenproblemen der Eltern aufwachsen können und benötigen angemessene Startbedingungen für ihre Zukunft. Die Schuldnerberatung des SKM Köln fordert daher gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25.05. – 29.05.2020:

• Grundlegende finanzielle Absicherung von Kindern
Wenn auch das Starke-Familien-Gesetz ein Anfang ist, fehlt es an einer konsistenten Gesamtstrategie. Finanzielle Hilfen und Regelungen müssen transparent, nachvollziehbar und öffentlich bekannt sein. Der Regelsatz für Kinder muss sich, wie vom Bundesverfassungsgericht in 2010 gefordert, nach den kindlichen Entwicklungsphasen und dem, was für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes erforderlich ist, richten. Auch sollte eine explizite Förderung von familienspezifischen Bedarfen zur sozialen Teilhabe erfolgen.

• Gleichklang von Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Patchwork-Familien benötigen Zwangsvollstreckungsrechtlich den gleichen Schutz wie KernFamilien, da sie sich faktisch in ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht unterscheiden. Die Partnerkindereinstandspflicht im SGB II ist abzuschaffen. Bis dahin sind die Verpflichtung zum faktischen Unterhalt aufgrund der sozialrechtlichen Einstandspflicht und der gesetzlich geschuldete Unterhalt vollstreckungsrechtlich gleichzusetzen.

• Finanzielle Allgemeinbildung von klein auf
In einer auf Konsum ausgerichteten Welt muss der Umgang mit Geld, Handy und Internet gelernt werden. Kinder und Jugendliche brauchen dafür die erforderliche Medien- und Finanzkompetenz. Geeignete Angebote zum Erwerb von Finanzkompetenz sind hier erforderlich, die unabhängig von Anbietern und objektiv das nötige Wissen vermitteln.

• Recht auf Schuldnerberatung für alle
Soziale Schuldnerberatung nimmt neben den finanziell-materiellen Aspekten von Überschuldung eine ganzheitliche Perspektive auf die Lebenslage Überschuldung ein. In der Beratung wird oft deutlich, dass auch Kinder negativ von der Überschuldungssituation betroffen sind. Um Kinder von Schuldner*innen gezielt unterstützen zu können und um zu vermeiden, dass diese unter der Überschuldung ihrer Eltern leiden, braucht es einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle Hilfesuchenden im SGB XII.

• Schuldenfrei in die Volljährigkeit
Schuldenfreiheit soll nicht erst mit Eintritt in die Volljährigkeit -unter Berufung auf §1629a BGB- erreicht werden, sondern eine Verschuldung im Sozialrecht durch Rückforderungsbescheide gegen Minderjährige gar nicht erst möglich sein.

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