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Wichtige Klärung für Inhaftierte in Corona-Zeiten

Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein (KGFV) engagiert sich erfolgreich für Absicherung

In ihrer Funktion als Vorstand des KGFV haben die Geschäftsführerin des SkF Köln, Monika Kleine, und der Vorstandsvorsitzende des SKM Köln, Markus Peters, in einem Brief an den Minister für Justiz des Landes NRW um die Klärung der Zuständigkeit für die Zahlung der Kosten für den Lebensunterhalt bei Strafhaftunterbrechung gebeten. Aufgrund der Corona-Pandemie sollten ca. 100 ausgesuchte Inhaftierte der JVA Köln die Möglichkeit der Haftunterbrechung erhalten. Da viele nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügten, drohte für einige die Haftunterbrechung daran zu scheitern, dass zwischen dem Land NRW und den örtlichen Leistungsträgern des SGB II unklar war, wer für die Sicherstellung des Lebensunterhalts zuständig ist.

Das Land einigte sich kurzfristig in Abstimmung mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit darauf, dass die SGB II Träger bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich den Lebensunterhalt sicherstellen müssen. Der KGFV konnte so erfolgreich dazu beitragen, dass eine zeitnahe Entscheidung herbeigeführt wurde, die es auch mittelosen Inhaftierten ermöglicht, nicht nur während der Corona Krise ihre Haftzeit ohne Gefährdung des minimalen Lebensunterhaltes zu unterbrechen.

– wju –

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