Kinderschutz im SKM Köln (§8a SGB VIII)

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Kinderschutz im SKM Köln (§8a SGB VIII)

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Der Dienst

Der SKM Köln hat sich in besonderer Weise verpflichtet, Menschen am Rande der Gesellschaft zu begleiten. Durch eine intensiv sozialraumbezogene Arbeit und aufsuchenden und nachgehenden Arbeitsweise sind wir in der Lage, Kindeswohlgefährdung vorzubeugen und entsprechende Hilfen anzubieten. Falls erforderlich sind wir aber auch entschlossen, gefährdete Kinder staatlichem Schutz zu unterstellen. Für unsere Mitarbeiter, halten wir neben fachlichen Hilfen wie Fortbildungen, Supervision und kollegialer Beratung auch die Möglichkeit vor, sich im Sinne der Sorgfalt jederzeit an unsere §8a Fachkräfte zu wenden (Kontakt s. Pkt.4). Der Arbeitsschwerpunkt Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) liegt dem SKM Köln sehr am Herzen.

Im Rahmen des §8a (SGB VIII) hat der Gesetzgeber einige grundlegende Aussagen zu den Handlungsbedingungen und -voraussetzungen bei Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Diese dienen dem SKM Köln sowie seinen Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden als Orientierung. Dabei sind uns vor allem folgende Aspekte der gesetzlichen Regelung wichtig:

  • Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohl des Kindes oder Jugendlichen
  • Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte sowie Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa)
  • Einbeziehung der Eltern (Personensorgeberechtigten) und des Kindes bzw. Jugendlichen
  • Hinwirken auf die Inanspruchnahme von erforderlich gehaltenen Hilfen

Wir gehen davon aus, dass es sich bei der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung um einen komplexen Bewertungsprozess zwischen beobachteten Gefährdungsphänomenen und den jeweiligen Lebensbedingungen und -umständen handelt, bei dem unterschiedliche fachliche Perspektiven beachtet werden müssen. Wir betonen deshalb die Verantwortungsübernahme mehrerer Fachkräfte für eine notwendige Vorgehensweise bei der Abwendung von Kindeswohlgefährdung. Der SKM Köln hält Mitarbeitenden vor, die fachbereichsübergreifend als Ansprechpartner/innen für das Thema Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung dienen. Diese Fachberatung sollte bei Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung durch diese qualifizierten Mitarbeitenden erfolgen (s. Kontakt.)

Zum Schutz des Kindeswohls haben die einzelnen Arbeits- bzw. Fachbereiche des SKM Köln Verfahrensregelungen entwickelt. Diese orientieren sich an den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Arbeitsfeldes. Zudem berücksichtigen sie die jeweils besonderen rechtlichen Voraussetzungen wie z.B. Vereinbarungen mit dem Jugendamt bzw. den Charakter der staatlichen Beauftragung. In diesen Verfahrensregelungen werden die jeweiligen Handlungsschritte, Entscheidungspunkte und Verantwortlichkeiten detailliert beschrieben. Die Verfahrensregelungen beinhalten darüber hinaus Arbeitshilfen, wie Richtlinien, Checklisten, Kriterienkataloge etc. Als Standard für solche bereichsbezogenen Verfahrensregelungen gelten im SKM Köln folgende Punkte:

  • Darstellung (bereichsbezogener) gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
  • Gemeinsame Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung unter Beteiligung der Leitung sowie erfahrener Fachkräfte (s. Kontakt).
  • Einbeziehung der Eltern (Sorgeberechtigten) sowie des Kindes/Jugendlichen
  • Motivierung und Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen im Bedarfsfall sowie Bereitstellung und Organisation bedarfsgerechter Hilfen
  • Bei akuter Kindeswohlgefährdung: Bereitstellung bzw. Durchführung einer Krisenintervention sowie ggf. Erteilung und Überprüfung von Aufträgen
  • Dokumentation und Datenschutz
  • Festlegung von Kriterien und Verfahrensweisen im Hinblick auf die Einschaltung des Jugendamtes zur Abwendung einer akuten Gefährdung
  • Sicherstellung der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bei akuter Kindeswohlgefährdung

Team

Melanie Bühs

SKM Familienhaus Ossendorfpark

Franz-Raveaux-Str. 5b, 50827 Köln
Tel. 0176 15067587

Veronika Klimczak

SKM-Familienzentrum Höhenhaus

Von-Ketteler-Str. 2, 51061 Höhenhaus
Tel. 0221 646925

Karina Rodriguez

SKM Flüchtlingshilfe

Sinnersdorfer Str. 65, 50769 Köln
Tel. 0221 26138404

Julia Ehlen

SKM-Familienzentrum Klettenberg

Geisbergstr. 53, 50939 Köln
Tel. 0221 438535

Maren Krep

SKM-Familienzentrum Neubrück

Georgestraße 2a, 51109 Köln
Tel. 0221 894396

Charlotte Hagen

SKM Familienhaus Ossendorfpark

Franz-Raveaux-Str. 5b, 50827 Köln
Tel. 0151 50701473

Miriam Müller

MIKADO/StandUp

Große Telegraphenstr. 31, 50676 Köln
Tel. 0178 5555845

Silvia Hüls-Knobloch

JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN

Bismarckstraße 1–3, 50672 Köln
Tel. 0151 50713536

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Spezielles Angebot

In regelmäßigen Abständen finden unsere Fallforen statt. Die Termine dafür sind im Intranet des SKM Köln zu finden. Wir sind in unseren Arbeitsfeldern häufig mit Fragen konfrontiert, deren Lösungen nicht einfach sind. Gewalt in der Familie, Sucht, Schulden etc. belasten die Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Hier zu unterstützen und präventiv einzugreifen ist unser Auftrag. Grenzen zu erkennen und entsprechende Hilfen einzuleiten ist gegebenenfalls notwendig. In unseren Fallforen können wir uns gegenseitig unterstützen und interdisziplinär austauschen.

Darüber hinaus ist es möglich und gewünscht, im Sinne der Sorgfalt und der gemeinsamen Einschätzung jederzeit auf die §8a Kräfte des SKM Köln zurückzugreifen. Die Liste der Fachkräfte ist in Punkt 4 aufgeführt.

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