Das Justizministerium NRW hat die Förderung des Bereichs „Vermittlung in gemeinnützige Arbeit“ ab dem 01.01.2025 gestrichen, so dass wir uns nicht mehr in der Lage sehen, das Angebot der Vermittlung im Rahmen der freien Straffälligenhilfe aufrecht zu erhalten.

Sofern Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf bezüglich der Tilgung Ihrer Geldstrafe bzw. der Ableistung durch gemeinnützige Arbeit haben, wenden Sie sich ab dem 01.01.2025 bitte an den

Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz NRW
Apostelnstraße 13, 50667 Köln
Tel.-Nr. 0221 20238-0

oder direkt an die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte.