Sie befinden sich hier: Home » Aktuelles » CORONA-Krise und drohende Wohnungslosigkeit?

CORONA-Krise und drohende Wohnungslosigkeit?

BerMico hilft!

Wer eine Wohnung hat, hat es gut. Wer eine bezahlbare Wohnung hat, hat es noch besser. Was aber ist, wenn sich das Leben und das Einkommen durch eine Krise, wie aktuell durch Corona ausgelöst, verschlechtert und die Miete nicht mehr gezahlt werden kann?

Zwar sieht ein Gesetz der Bundesregierung einen Schutz für Mieter in der Corona-Krise vor: Wer im Zeitraum zwischen 1. April bis 30. Juni 2020 seine Miete aufgrund der Corona-Situation nicht oder nicht in voller Höhe bezahlen kann, dem darf nicht gekündigt werden. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber dennoch bestehen. Im Streitfall muss aber der Mieter glaubhaft nachweisen, dass die Nicht-Zahlung  der Miete auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht. Diese muss bis zum 30.06.2022 nachbezahlt werden, sonst kann dem Mieter wieder gekündigt werden. Außerdem kann der Vermieter für die nicht gezahlten Mieten Verzugszinsen verlangen.

Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust: BerMico

Schulden sind grundsätzlich unangenehm, besonders Mietschulden, denn diese können im Extremfall sogar zu Obdachlosigkeit führen. Durch wirtschaftlich schwierige Zeiten, haben immer mehr Menschen mit Mietrückständen zu kämpfen. Erfolgen sogar Kündigung und Zwangsräumung, droht vielleicht sogar die Obdachlosigkeit. Damit das nicht passiert, kann BerMico helfen.

BerMico ist ein Angebot des SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e. V.. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen Menschen vor Ort, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

  • Sie haben Schwierigkeiten mit der regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung?
  • Anstehende Formalitäten und Behördenangelegenheiten bereiten Ihnen große Sorgen?
  • Sie haben eine Mahnung oder bereits die Kündigung Ihres Vermieters erhalten?

Bei diesen und vielen weiteren Fragen unterstützen wir Sie gerne!

Warten Sie nicht, bis Ihnen buchstäblich das Wasser bis zu Hals steht. Nutzen Sie die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist, um sich jetzt beraten zu lassen, wie Sie Mietschulden vermeiden können. So sorgen Sie auch für die Zeit nach der Krise. Dabei unterstützen wir Sie gerne und sind für Sie da!

Wir helfen Ihnen, die bestehende Wohnung zu sichern und zu erhalten und nehmen dann mit Ihnen gemeinsam die Gesamtsituation in den Blick.

Wir – das sind fachlich gut ausgebildete und im Quartier vernetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die rechtlichen Möglichkeiten zur Erhaltung des Wohnraums kennen und auch bei Bedarf zwischen Ihnen und dem Vermieter vermitteln.

So erreichen Sie uns

in Ehrenfeld, im Haus der Caritas in der Bartholomäus-Schink-Str. 6, 50823 Köln

Wir beraten Sie – derzeit telefonisch – dienstags und donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr sowie mittwochs von 15:00 – 17:00 Uhr kostenlos und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

Tel.: 02 21 / 33770633

in Chorweiler, in den Räumen der Stadtkirche Chorweiler, Pariser Platz 32, 50765 Köln
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind dort dienstags und donnerstags von 9.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Tel.: 02 21 / 70 35 38

E-Mail:
Weitere Infos finden Sie auch unter

Weitere News