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Überblick Straffälligenhilfe

Kriminalität ist eine in allen gesellschaftlichen und sozialen Schichten vorkommende Realität. Ins Blickfeld der Justiz rücken insbesondere Eigentums- und Gewaltdelikte sowie die Störung der öffentlichen Ordnung. Regelwidriges und straffälliges Verhalten wird u.a. durch das soziale Umfeld eines Menschen, seine Stellung innerhalb der Gesellschaft, seine erlernten individuellen Fähigkeiten zur Konfliktregulierung und zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen beeinflusst. Straffällige Personen haben häufig eher geringe Bildungsabschlüsse, keine Arbeit und sind insgesamt wirtschaftlich benachteiligt. Sie leiden oft unter Suchterkrankungen, körperlichen Beeinträchtigungen und haben selbst Opfererfahrungen. Straffällige leben öfter in einem instabilen sozialen Umfeld.

Die Straffälligenhilfe des SKM Köln zielt insbesondere auf straffällig gewordene Menschen, die sozial benachteiligt sind, in einer unsicheren materiellen Situation leben und Schwierigkeiten in der Anpassung an gesellschaftliche Strukturen haben. Erstes Ziel der Hilfen ist die psychosoziale Stabilisierung der Personen. Gemeinsam mit dem Hilfesuchenden wird versucht, die persönlichen Faktoren ebenso wie die Bedingungen des sozialen Umfelds, die zur Straffälligkeit geführt haben, zu verändern. Dabei wird eine „Politik der kleinen Schritte“ verfolgt, um Vertrauen zu erlangen, psychische Entlastung zu bieten, Durchhaltevermögen zu stützen sowie Bereitschaft zur Selbstreflexion zu wecken. Langfristiges Ziel ist es, die Hilfesuchenden in die Lage zu versetzen, ein integriertes Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere kriminelle Handlungen führen zu können.

Straffällig gewordenen Menschen werden deshalb während und nach der Haft durchgehend Hilfsangebote im Sinne einer Brückenfunktion „von drinnen nach draußen“ gemacht. Basis der Hilfe sind auf den Einzelfall zugeschnittene, qualifizierte und differenzierte Integrationsangebote in Form von Beratung und Begleitung in und außerhalb der JVA sowie im Vorfeld der Inhaftierung. Themen sind dabei z.B. Haftsituation, Probleme mit der Justiz, Wohnungs- und Arbeitsplatzsituation, Bewältigung persönlicher Krisen, Kontakt zur Familie, Vorbereitung der Entlassung. Das soziale Umfeld (z.B. Angehörige, Arbeitgeber) und weitere Systeme werden in die unterstützende Arbeit mit einbezogen. In diesem Zusammenhang gibt es spezielle Angebote für und mit Angehörigen wie bspw. Einzelberatung, eine Paargesprächsgruppe sowie Online-Beratung.

Zur Unterstützung der hauptamtlichen Straffälligenhilfe werden auch ehrenamtliche Mitarbeiter einzogen. Sie werden für ihre Tätigkeit mit Inhaftierten und Angehörigen qualifiziert vorbereitet und in ihrer Praxis fachlich begleitet. Sie ergänzen die hauptamtliche Straffälligenhilfe mit Bildungsangeboten (Alphabetisierung, Nachhilfe), Freizeitangeboten (Kreativgruppen, Kochen, Musik) und kontinuierlichen Gesprächsangeboten.

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