Notunterbringung nach dem Ordnungsbehördengesetz - SKM Köln
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Obdach- und Wohnungslosenhilfe

Notunterbringung nach dem Ordnungsbehördengesetz

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Die Hilfe

Das Angebot der Notunterbringung (Notschlafstelle) ohne sozialarbeiterische Betreuung des SKM Köln zielt auf alleinstehende Männer, die nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW lediglich für eine Nacht oder ein Wochenende untergebracht werden müssen, Menschen aus dem Stadtgebiet Köln, die aus unterschiedlichen Gründen in die Situation der Obdachlosigkeit geraten sind. Im Fokus der Hilfe steht die Abwehr von Gefahren für die Person/en sowie die öffentliche Ordnung.

Das Angebot der Notunterbringung mit sozialarbeiterischer Begleitung zielt auf alleinstehende Männer sowie Familien und Paare bzw. Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW (§ 17 i.V. mit § 1 OBG) untergebracht werden müssen. Grundlage der Unterstützung ist die grundsätzliche Wertschätzung der in Not geratenen Personen. Die Ziele der Notunterbringung von Personen der Zielgruppe sind u.a.:

  • Sichere Unterbringung: Hierzu zählt neben einem „Dach über dem Kopf“ auch die Sicherung einer  geordneten Situation in der Unterbringung.
  • Klärung und Ordnung: Obdachlosigkeit bringt eine Reihe von sozialen Problemlagen mit sich. Die komplexen Problembündel gilt es zu identifizieren, zu benennen, zu ordnen und mit Blick auf weitere unterstützende Hilfen aufzubereiten.
  • Existenzsicherung und Krisenhilfe: Die Erschließung finanzieller Hilfen nach den Regelungen der Sozialgesetze soll eine erste Sicherung der Existenz und der Handlungsfähigkeit mit Blick auf die Auflösung der Notsituation erreichen.
  • Aufklärung und Vermittlung: Eine wichtige Funktion der sozialpädagogischen Hilfe besteht in der Aufklärung der Zielpersonen über ihre Rechte und Pflichten, die Strukturen des Hilfesystems und die Bekanntmachung und Erschließung angezeigter aktueller Hilfen. Einhergehend damit geht es auch darum, die Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Hilfen bspw. nach dem XII Sozialgesetzbuch zu entwickeln, zu stabilisieren und zu stärken. Diese Motivierungsarbeit geht i.d.R. mit einer Stabilisierung der persönlichen Situation und der psychischen Verfassung einher.
  • Wohnraumbeschaffung: Die Zielpersonen werden bei der Wiedererlangung von Wohnraum begleitend unterstützt. Hierzu gehört auch die Unterstützung bei der Akquirierung von geeignetem Wohnraum

Mit den Begriffen Unterbringung und Hilfen sind die beiden Angebotsschwerpunkte im Grundsatz beschrieben.

  • Unterbringung: zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Wohnraum inkl. der erforderlichen Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen und Wäschetrockner.
  • sofern erforderlich werden unterstützende Hilfen zum Wohnen, z.B. alltagspraktische Hilfestellungen, vorgehalten. Die Bewohner werden zudem bei der Organisation und der Steuerung des Wohnens bspw. mit Blick auf die Einhaltung von Hygienestandards, ein sozial verträgliches Miteinander und die Prävention von Gewalt unterstützt. Die Fähigkeiten müssen so weit entwickelt werden, dass am Ende der Hille eigenverantwortliche Mietvertragsfähigkeit besteht.
  • sozialpädagogischen Hilfen umfassen im Wesentlichen die Beratung im Rahmen einer fortzuschreibenden Hilfeplanung, ergänzt um Begleitungen z.B. zu Behörden. Beratung zielt dabei u.a. auf die Erschließung angezeigter weiterführender Hilfen (z.B. Schuldnerberatung, Eingliederungshilfe), die Sicherung der Existenz, die Wieder­erlangung von Wohnraum, die Ausgestaltung des Tages sowie auf Fragen der Gesundheit.
  • Ein wichtiger Anteil der sozialpädagogischen Hilfe besteht in der Motivationsarbeit, z.B. in der Unterstützung zur Klärung der eigenen Angelegenheiten, der Stärkung der Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Hilfen und der Entwicklung von persönlichen Perspektiven.

Aktuelles

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