Zielgruppe:
Minderjährige, deren Eltern das Sorgerecht nicht bzw. nur teilweise ausüben können
Zielsetzung:
Können Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht bzw. nicht in allen Teilen ausüben, bestimmt das
Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Vormund bzw. Pfleger.
Der SKM Köln übernimmt Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige.
Bis zum Eintritt der Volljährigkeit nehmen die zuständigen Mitarbeiter des SKM die elterliche Sorge für
diese Kinder und Jugendlichen als gesetzlicher Vormund wahr. Sie vertreten sie in rechtlichen, finanziellen
und pädagogischen Angelegenheiten, fungieren als Ansprechpartner und kooperieren eng mit Einrichtungen,
Behörden und Gerichten.
Gesetzliche Grundlage für das Führen von Vormundschaften und Pflegschaften für Kinder und Jugendliche
als Verein ist § 1791 a BGB in Verbindung mit § 54 SGB VIII.
Der SKM Köln übernimmt auch die Führung von Vormundschaften für unbegleitet eingereiste, minderjährige Flüchtlinge
• Übernahme der Personensorge, auch Aufenthaltsbestimmungsrecht
• Übernahme der Vermögenssorge
• Klärung des Aufenthaltsstatus bei unbegleitet eingereisten Flüchtlingen
• Begleitung im Asylverfahren
Bei den Vormundschaften und Pflegschaften wird die Einbeziehung und Zusammenarbeit mit der
Herkunftsfamilie und den wichtigsten Bezugspersonen angestrebt.
Der Vormund wird vom Gericht persönlich bestellt..
Aufnahmebedingungen:
Antrag auf Hilfe zur Erziehung, Bewilligung durch das Jugendamt
Lage:
Köln Innenstadt, zwischen Barbarossaplatz, Zülpicher Platz und Neumarkt
Straßenbahnhaltestelle Barbarossaplatz: Linien 12, 15, 16, 18
Straßenbahnhaltestelle Zülpicher Platz oder Mauritiuskirche: Linie 9
Straßenbahnhaltestelle Neumarkt: Linien 1, 3, 4, 7